Rechtsprechung
   BVerwG, 05.05.1999 - 1 D 60.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,18490
BVerwG, 05.05.1999 - 1 D 60.98 (https://dejure.org/1999,18490)
BVerwG, Entscheidung vom 05.05.1999 - 1 D 60.98 (https://dejure.org/1999,18490)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Mai 1999 - 1 D 60.98 (https://dejure.org/1999,18490)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,18490) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Milderung der Disziplinarmaßnahme bei fahrlässiger Begehung der Dienstpflichtverletzung - Berücksichtigung der lediglich eingeschränkten Dienstfähigkeit des Beamten zur Tatzeit - Berücksichtigung der Dauer des Fernbleibens vom Dienst bei der Bemessung der ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.04.1991 - 1 D 62.90

    Disziplinarverfahren - Fernbleiben vom Dienst - Unentschuldigte

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1999 - 1 D 60.98
    Bei einem schuldhaft ungenehmigten Fernbleiben vom Dienst von ununterbrochen ca. sieben Wochen - wie hier - bewegt sich die zu verhängende Maßnahme - je nach den Umständen des Einzelfalls - im Grenzbereich zwischen Dienstentfernung und Degradierung, wenn der Beamte vorsätzlich gehandelt hat (Urteil vom 22. April 1991 - BVerwG 1 D 62.90 - <BVerwGE 93, 78 = BVerwG DokBer B 1991, 189>).
  • BVerwG, 10.06.1998 - 1 D 39.96

    Dienstvergehen eines (Bahn-) Beamten in Gestalt eines wiederholten Fernbleibens

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1999 - 1 D 60.98
    Ausgehend von diesen Grundsätzen hat der Senat die Höchstmaßnahme stets in den Fällen ausgesprochen, in denen der Beamte ununterbrochen vier Monate oder länger unerlaubt vorsätzlich dem Dienst ferngeblieben war (z.B. Urteil vom 12. Juni 1997 - BVerwG 1 D 10.95 - Urteil vom 10. Juni 1998 - BVerwG 1 D 39.96 -).
  • BVerwG, 12.06.1997 - 1 D 10.95

    Aus medizinischen Gründen keine Bedenken gegen Erreichbarkeit eines vom Wohnort

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1999 - 1 D 60.98
    Ausgehend von diesen Grundsätzen hat der Senat die Höchstmaßnahme stets in den Fällen ausgesprochen, in denen der Beamte ununterbrochen vier Monate oder länger unerlaubt vorsätzlich dem Dienst ferngeblieben war (z.B. Urteil vom 12. Juni 1997 - BVerwG 1 D 10.95 - Urteil vom 10. Juni 1998 - BVerwG 1 D 39.96 -).
  • BVerwG, 20.08.1996 - 1 D 99.95

    Fernbleiben vom Dienst ohne rechtfertigenden Grund - Psychische Traumatisierung

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1999 - 1 D 60.98
    Deshalb kann einem Beamten, der ohne triftigen Grund für einen längeren Zeitraum nicht zum vorgeschriebenen Dienst erscheint, regelmäßig nicht mehr das Vertrauen entgegengebracht werden, das für eine Zusammenarbeit unerläßlich ist (z.B. Urteil vom 23. April 1997 - BVerwG 1 D 50.96 - Urteil vom 20. August 1996 - BVerwG 1 D 99.95 - m.w.N.).
  • BVerwG, 23.04.1997 - 1 D 50.96

    Dienstvergehen in Form des schuldhaften Fernbleibens vom Dienst ohne Genehmigung

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1999 - 1 D 60.98
    Deshalb kann einem Beamten, der ohne triftigen Grund für einen längeren Zeitraum nicht zum vorgeschriebenen Dienst erscheint, regelmäßig nicht mehr das Vertrauen entgegengebracht werden, das für eine Zusammenarbeit unerläßlich ist (z.B. Urteil vom 23. April 1997 - BVerwG 1 D 50.96 - Urteil vom 20. August 1996 - BVerwG 1 D 99.95 - m.w.N.).
  • BVerwG, 28.02.1996 - 1 D 71.95

    Verbotene Annahme eines Geschenks aus der Ladung eines abzufertigenden Fahrzeugs

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1999 - 1 D 60.98
    Daran findet die grundsätzlich zulässige Auslegung der Berufungsschrift ihre Grenzen (vgl. Urteil vom 28. Februar 1996 - BVerwG 1 D 71.95 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.04.2002 - 1 D 17.01

    Postbeamter des einfachen Dienstes - Unerlaubtes fahrlässiges Fernbleiben vom

    Bei einem schuldhaft ungenehmigten Fernbleiben vom Dienst von ununterbrochen ca. sieben Wochen bewegt sich die zu verhängende Maßnahme - je nach den Umständen des Einzelfalles - im Grenzbereich zwischen Dienstentfernung und Degradierung, wenn der Beamte vorsätzlich gehandelt hat (vgl. zu allem Urteil vom 5. Mai 1999 - BVerwG 1 D 60.98 -).

    Bei einem fahrlässigen Fernbleiben vom Dienst über einen Zeitraum von sieben Wochen hat der Senat unter Berücksichtigung weiterer Milderungsgründe auf eine Gehaltskürzung auf die Dauer von fünf Jahren erkannt (Urteil vom 5. Mai 1999 a.a.O.).

  • BVerwG, 21.03.2001 - 1 D 10.00

    Dienstvergehen eines Posthauptschaffners durch Manipulationen von

    Hätte der Bundesdisziplinaranwalt eine unbeschränkte Berufung einlegen wollen, hätte er dies eindeutig zum Ausdruck bringen müssen (vgl. Urteil vom 5. Mai 1999 - BVerwG 1 D 60.98 - m.w.N.).
  • BVerwG, 27.01.2005 - 1 D 16.04

    Schwerer Verfahrensmangel; keine hinreichend bestimmten Feststellungen zur

    So hat der Senat im Urteil vom 5. Mai 1999 BVerwG 1 D 60.98 bei einem fahrlässigen Fernbleiben vom Dienst von sieben Wochen unter Berücksichtigung von Milderungsgründen auf eine Gehaltskürzung von fünf Jahren erkannt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht